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  • 22.04.2020 · Nachricht · Arbeitslohn

    Spende von Arbeitslohn oder der Aufsichtsratsvergütung

    | Das BMF hat zur Förderung und Unterstützung gesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen Verwaltungsregelungen getroffen. Diese gelten für Unterstützungsmaßnahmen vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020. Auch die Spende von Arbeitslohn oder der Aufsichtsratsvergütung ist möglich. Dafür gelten folgende Spielregeln: |

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