· Fachbeitrag · Arbeitslohn
Inhaber verkauft Büro und bleibt Geschäftsführer: Wie muss er den Verkaufspreis versteuern?
| Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Teil eines Veräußerungspreises für Gesellschaftsanteile dafür gezahlt wird, dass der (dann ehemalige) Gesellschafter für einen bestimmten Zeitraum noch als Geschäftsführer tätig wird? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Köln hatte auf Arbeitslohn plädiert. |
Veräußerungspreis enthielt Teilbetrag für Fortsetzung der Geschäftsführung
Der Steuerzahler war im Jahr 2023 an einer GmbH beteiligt und zugleich deren Geschäftsführer. Im Jahresverlauf verkaufte er seine Anteile. Im Vertrag war neben dem Kaufpreis geregelt, dass er für die Dauer von mindestens fünf Jahren weiterhin die Geschäftsführung wahrnehmen musste. Die Fortführung der Geschäftsführung sollte durch den Gesamtkaufpreis abgegolten sein.
- Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass ein Teil des Kaufpreises als Gegenleistung für die mehrjährige Geschäftsführung gezahlt worden und daher gemäß § 19 i. V. m. § 34 Abs. 1 EStG als Arbeitslohn zu versteuern sei.
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