27.02.2026 · Fachbeitrag · Arbeitslohn
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Arbeitnehmer-Verabschiedung – kein Arbeitslohn
| Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen. Das hat der BFH klargestellt. |
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