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  • 23.02.2016 · Fachbeitrag · Arbeitslohn

    Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn?

    | Handelt es sich um nicht zu versteuernden Schadenersatz, wenn einem Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Überstunden ein Einmalbetrag als Ausgleich gezahlt wird? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |

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