· Arbeitgeberleistungen
Wie das Deutschlandticket mit einem Fahrtkostenzuschuss kombiniert werden kann

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels
| Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die jüngsten Diskussionen ist aber auch das Deutschlandticket wieder in den Fokus gerückt. Viele Arbeitgeber fragen sich daher: Können wir Arbeitnehmern sowohl ein steuer- und beitragsfreies Deutschlandticket wie auch einen Fahrtkostenzuschuss gewähren? Ja, sagt LGP und erläutert, worauf es bei der Kombination ankommt. |
Das gilt für das Deutschlandticket an Arbeitnehmer
Mit dem Deutschlandticket lassen sich bundesweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Begünstigt sind z. B. Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen sowie Regionalzügen (z. B. IRE, RE und RB). Das Ticket gilt aber nicht in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC.
Überlassung durch Arbeitgeber nach § 3 Nr. 15 S. 1 EStG lohnsteuerfrei
Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, für einen Arbeitnehmer ein Deutschlandticket zu erwerben und ihm das zur privaten Nutzung zu überlassen, handelt es sich um einen als Arbeitslohn einzuordnenden Sachbezug. Dieser ist aber gemäß § 3 Nr. 15 S. 1 EStG steuer- und über § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei in der Sozialversicherung, weil das Ticket nur für Fahrten im Nahverkehr berechtigt. Das gilt auch bei ausschließlich privater Nutzung. Einzige Voraussetzung: Das Ticket muss dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen werden (§ 8 Abs. 4 EStG).
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