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  • · Arbeitgeberleistungen

    Teilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt

    Bild: © cn0ra - stock.adobe.com / KI generiert

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

    | Viele Unternehmen nehmen mit ihren Arbeitnehmern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die vom Unternehmen getragenen Kosten wie Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Arbeitnehmer auswirken. LGP hat die Details für Sie. |

    Diese Vorteile bietet eine Firmenlaufteilnahme

    In vielen Städten finden Firmenläufe statt. Bei diesen Veranstaltungen treten Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen gegeneinander an und laufen oder walken eine Distanz, die auch ohne großes Training zu schaffen ist. Die Hürden für die Teilnehmer sind daher nicht sehr hoch. Die sportliche Leistung steht nicht im Vordergrund. Vielmehr sollen Teamgeist, Gesundheit und Networking unter den Kollegen gefördert werden.

     

    Firmenläufe dienen aber auch dazu, das eigene Unternehmen sichtbar zu machen. Die Läufer werden im Regelfall von ihren Arbeitgebern mit gebrandeten Laufshirts ausgestattet, was zum einen den Teamgedanken unterstützen soll, in erster Linie aber einen Werbeeffekt hat. Manche Firmen verbinden den Firmenlauf auch mit einer geselligen Veranstaltung und bewirten die Läufer z. B. in einem separaten Zelt im Zielbereich.