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  • 07.07.2020 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Sonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern ein betriebliches Smartphone überlassen oder die Nutzung eines privaten Smartphones für dienstliche Zwecke bezuschussen. Für diese und weitere Gestaltungen gelten unterschiedliche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Eine Sonderausgabe von LGP erläutert die verschiedenen Spielregeln ausführlich. Zusätzlich finden Sie darin einen Mustervertrag über die Überlassung eines betrieblichen Smartphones.