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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Job-Tickets: Fragen aus der Praxis zu Gestaltungen mittels Gehaltsumwandlung

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

    | Das Jahressteuergesetz 2019 hat bei Job-Tickets die lohnsteuerlich begünstigten Gestaltungsmöglichkeiten durch eine neue Pauschalierungsmöglichkeit erweitert. LGP ist gefragt worden, ob die Pauschalierungsmöglichkeit auch bei einer Gehaltsumwandlung gilt. |

    Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse sind jetzt steuerfrei

    Seit dem 01.01.2019 sind Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die Steuerbegünstigung wurde auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen, damit sie steuerfrei ist. Die steuerfreien Leistungen mindern die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale.

    Neue Pauschalierungsmöglichkeit bei Gehaltsumwandlung

    Sind die in § 3 Nr. 15 EStG genannten Bezüge nicht steuerfrei, weil sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sondern mittels Gehaltsumwandlung, kann der Arbeitgeber diese pauschal mit 25 Prozent versteuern. Das sieht § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG vor, der mit dem Jahressteuergesetz 2019 rückwirkend zum 01.01.2019 eingeführt wurde.

     

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