26.11.2020 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Gestellung von Schutzmasken und Kostenübernahme für Corona-Tests – das gilt lohnsteuerlich
| Arbeitgeber übergeben Arbeitnehmern Schutzmasken. Und sie tragen mitunter auch die Kosten für Corona-Tests. Handelt es dabei um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil in Form von Arbeitslohn oder können Arbeitgeber diese Aufwendungen steuerfrei erstatten? LGP gibt die Antwort und erläutert die lohnsteuerlichen Spielregeln. |