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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Das neue „49-Euro Ticket“ und die (lohn-)steuerlichen Spielregeln

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Seit dem 01.05.2023 gilt das von der Bundesregierung eingeführte 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Da die finanziellen Vorteile insbesondere für Pendler immens sind, ist nicht nur mit einer hohen Nachfrage, sondern auch mit vielen Pendlern zu rechnen, die erstmals das Auto zugunsten von „Öffis“ in der Garage stehen lassen. Doch selbst die geringen Ticketkosten müssen Arbeitnehmer nicht alleine stemmen. Arbeitgeber können steuer- und beitragsfreie Unterstützungen leisten. Grund genug, damit sich LGP ausgiebig den Vorteilen und Möglichkeiten widmet. |

    Das 49-Euro-Ticket kurz erklärt

    Mit dem Deutschland- bzw. 49-Euro-Ticket können alle Personen seit dem 01.05.2023 deutschlandweit für nur 49 Euro im Monat in allen Verkehrsmitteln im Nahverkehr in der zweiten Klasse reisen (ÖPNV und SPNV). Begünstigt sind bspw. Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbussen, aber auch Regionalzügen wie dem IRE, dem RE oder der RB. Das Ticket gilt allerdings nicht in Fernverkehrs-Zügen wie dem ICE, IC oder dem EC. Zudem ist das Ticket personengebunden und nicht übertragbar. Es handelt sich bei dem Ticket gewissermaßen um eine „Flatrate für den Regionalverkehr“, weil mit einem gültigen Ticket der Regionalverkehr unbegrenzt oft im Monat genutzt werden kann. Zudem ist das Ticket nicht an Landes- oder Tarifgrenzen gebunden, sodass auch bundeslandübergreifende Reisen vereinfacht werden.

     

    Das Ticket kann nur als jährliches Abonnement erworben werden. Entweder mit monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise. Das Abo kostet pro Monat 49 Euro und ist monatlich bis zum Zehnten eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündbar. Erfolgt die Kündigung also z. B. bis zum 10.06., dann verliert das Ticket ab Juli seine Gültigkeit. Soweit eine Bahncard vorhanden ist, rabattiert sich der Ticketpreis nicht.

             

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