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  • 06.10.2020 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Corona-Prämie bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

    | Ein LGP-Leser fragt: Wie sieht es mit der Corona-Prämie aus, wenn jemand mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat? Kann die Corona-Prämie pro Arbeitsverhältnis mit je 1.500 Euro ausgezahlt werden oder darf der Betrag von 1.500 Euro bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen insgesamt nicht überschritten werden? Dipl.-Finanzwirt Daniel Denker antwortet. |

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