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  • 22.03.2022 · Nachricht · Altersversorgung

    BFH: Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherung

    | Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktver- sicherungen abgeschlossen, ist die Frage, ob diese auf verschiedenen Versorgungszusagen beruhen, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Das Fehlen oder Vorliegen eines zusätzlichen biometrischen Risikos ist dabei lediglich ein Indiz unter mehreren. Es ist keine gesetzliche Voraussetzung für eine Neuzusage. Das hat der BFH entschieden und sich gegen die Ansicht der Finanzverwaltung gestellt. |

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