05.05.2026 · Nachricht · Aktivrente
Gehört der steuerfreie Betrag aus der Aktivrente in die ELStAM?
Ein LGP-Leser möchte wissen: Sollte der infolge der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei bleibende Arbeitslohn als Freibetrag auf der „Lohnsteuerkarte“ – also als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) – eingetragen werden?
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