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  • 04.08.2021 · Nachricht · Abfindung

    Abfindung nach Sprinterklausel wird ermäßigt besteuert

    Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Dies hat das FG Hessen rechtskräftig entschieden und sich damit gegen das Finanzamt gestellt.