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  • · Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht

    Versicherungspflicht bei selbstständiger PEKiP-Gruppenleiterin

    Eine selbstständige Gruppenleiterin nach dem Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP) ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn nach Ansicht des LSG Sachsen-Anhalt übt sie eine „lehrende Funktion“ aus. Maßgeblich für die Tätigkeit sei, dass die Gruppenleiterin bestimmte Bewegungsabläufe vermittelt und anregt (Urteil vom 19.8.2010, Az: L 1 R 175/07; Abruf-Nr. 110626).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 75 | ID 26745250

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