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  • 05.08.2009 | Umsatzsteuer

    Verbilligte Abgabe von Zeitungsabonnements

    Gibt eine Tageszeitung verbilligte Abonnements an Mitarbeiter ab, gilt für die Umsatzsteuer die Mindestbemessungsgrundlage. In dem vom FG Niedersachsen entschiedenen Fall mussten die Mitarbeiter für das Abonnement nur die Zustellgebühren zuzüglich Umsatzsteuer zahlen. Das FG entschied, dass der Arbeitgeber umsatzsteuerlich mangels Einkaufspreis die Selbstkosten als Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG) ansetzen muss. Weil die Selbstkosten aber über dem regulären Abonnementpreis lagen, setzte das Finanzamt den Abonnementpreis als Mindestbemessungsgrundlage fest.  

    Beachten Sie: Der Arbeitgeber hatte zudem argumentiert, dass er die verbilligten Abonnements seinen Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen gewährt habe (zum Beispiel zur Auflagensteigerung). Dann wäre nur das geringere Entgelt umsatzsteuerpflichtig gewesen (siehe BFH-Urteil zur Überlassung von typischer Berufskleidung vom 27.2.2008, Az: XI R 50/07; Abruf-Nr. 081417; Ausgabe 6/2008, Seite 107). Dem schloss sich das FG insbesondere deshalb nicht an, weil die Zeitungen an die private Adresse der Mitarbeiter geliefert wurden. Das letzte Wort hat jetzt der BFH (Az: XI R 8/09). (Urteil vom 19.2.2009, Az: 5 K 291/04)(Abruf-Nr. 092209)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 131 | ID 128970

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