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  • 01.02.2006 | Teil IV der Beitragsserie

    Zusammenfassendes Praxisbeispiel zum Cafeteria-System

    von Steuerberater Wolfgang Kloster, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin

    Im vierten und letzten Teil unserer Beitragsserie zeigen wir Ihnen anhand eines praktischen Falles, wie die Abgabenlast für den Arbeitnehmer und für das Unternehmen durch Leistungen im Rahmen eines Cafeteria-Systems an Stelle einer Barlohnerhöhung gesenkt werden kann. Der wirtschaftliche Vorteil tritt neben die bereits erläuterten positiven Effekte.  

     

    Unser Service: Neu-Abonnenten finden die Teile I bis III der Beitragsserie in unserem Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 053224

    Praktischer Fall

    Ein Unternehmen möchte seinen Mitarbeitern Leistungen im Rahmen eines Cafeteria-Systems gewähren. Die Mitarbeiter sollen Leistungen wählen können, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen. Das Unternehmen bietet daher in einem Buffetplan an: 

     

    Buffetplan

    • Zuschüsse zur Kinderbetreuung
    • Zuschuss zur Internetnutzung
    • Überlassung eines Mobiltelefons
    • Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge)
    • Jobticket
    • Firmenwagen
    • Verbilligte Überlassung eines PC´s
    • Verbilligter Monatsbeitrag zur Nutzung eines Fitnesscenters
    • Altersteilzeit
    • Parkplatzgestellung

     

    Finanzierung

    Karrierechancen

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