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  • 01.12.2005 | Teil II der Beitragsserie

    Mögliche Bestandteile eines Cafeteria-Systems

    von Steuerberater Wolfgang Kloster, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin

    Um die Motivation der Arbeitnehmer zu fördern und sie an das Unternehmen zu binden, bietet sich das so genannte Cafeteria-System an. In der November-Ausgabe 2005 (Seite 184 - 186) haben wir die Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt. In dieser Ausgabe widmen wir uns den möglichen Bestandteilen eines Cafeteria-Systems. 

     

    Unser Service: Neu-Abonnenten finden den Beitrag aus der November-Ausgabe im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 053224

    Steuerfreie Bestandteile eines Cafeteria-Systems

    Zuschüsse zur Kinderbetreuung

    Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Das heißt: Auch Barzuschüsse des Arbeitgebers sind steuerfrei. Seit 2005 gilt dies auch für Aufwendungen, die der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil trägt. 

     

    Vergleichbare Einrichtungen können zum Beispiel die Betreuung in einer Kindertagesstätte, durch eine Tages- oder durch eine Wochenmutter sein. Eine Betreuung im eigenen Haushalt sowie weitere Leistungen, wie zum Beispiel Unterricht oder Beförderungsleistungen für das Kind sind allerdings nicht begünstigt (R 21a Abs. 1 und 2 LStR). 

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