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  • 09.11.2009 | Sozialversicherung

    Telefonakquisiteurin ist sozialversicherungspflichtig

    Die Telefonakquisiteurin einer Versicherungs- und Wirtschaftsberatung, die Termine für die Außendienstmitarbeiter von zu Hause aus mit den Kunden vereinbart, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Für eine abhängige Beschäftigung sprach aus Sicht des LSG Schleswig-Holstein im konkreten Fall vor allem, dass die Telefonakquisiteurin  

    • faktisch ein festes Gehalt bezogen hatte, wie sich aus Provisionsabrechnungen bzw. Vorschusszahlungen ergab,
    • im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig war und
    • nach außen hin für die Versicherungs- und Wirtschaftsberatung offiziell aufgetreten war.

    (rechtskräftiges Urteil vom 25.3.2009, Az: L 5 KR 28/07)(Abruf-Nr. 092198)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 183 | ID 131394

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