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  • 01.09.2005 | Sonderzuwendungen

    Widerruf von Fahrtkostenzuschüssen – in Grenzen wirksam

    Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse wirksam unter einen Widerrufsvorbehalt stellen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber beim Widerruf die Grenzen billigen Ermessens wahrt. Bei schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingengen dürfte das regelmäßig der Fall sein.  

    Beachten Sie: Die Gehaltseinbuße darf nicht zu groß sein. Ist sie größer als 20 Prozent kann eine Änderungskündigung erforderlich sein. (LAG Rheinland-Pfalz vom 14.10.2004, Az: 6 Sa 380/04) (Abruf-Nr. 052401

    Seminarhinweis „Lohnsteuer aktiv gestalten“ 

    Lernen Sie Gestaltungsspielräume kennen, durch die Lohnnebenkosten gespart werden. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2005/2006. Vier Termine mit Steuerberater Michael Seifert stehen Ihnen dazu im November und Dezember in München, Frankfurt, Düssseldorf und Hamburg zur Verfügung. Weitere Informationen unter: www.iww.de/seminarinfo.php?sid=132 

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 149 | ID 88079

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