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  • 05.06.2009 | Sachbezüge

    Unentgeltliche Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzers

    Die unentgeltliche Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffs muss als Sachbezug pauschal lohnversteuert werden. Denn das Interesse der Besatzungsmitglieder an den kostenlosen Mahlzeiten überwiegt die eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers. Das gilt nach Ansicht des FG Nürnberg auch, wenn das einheitliche Verpflegen der Besatzung das Einhalten des straff organisierten Betriebsablaufs während den Flusskreuzfahrten fördert. Eine betriebsfunktionale Zwangslage für eine Gemeinschaftsverpflegung bestehe im Gegensatz zur Hochseeschifffahrt wegen der regelmäßigen Landgänge der Passagiere und der damit auch für die Besatzung grundsätzlich bestehenden Besorgungsmöglichkeiten nicht.  

    Beachten Sie: Das letzte Wort hat jetzt der BFH (Az: VI R 51/08). (Urteil vom 17.4.2008, Az: 7 K 106/2007)(Abruf-Nr. 091248)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 92 | ID 127612

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