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  • 10.09.2010 | Rechtsfragen souverän beantworten

    Private Nutzung des Dienstwagens durch Mitarbeiter: Das müssen Sie wissen

    Bekommen Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, können bestimmte Bereiche dem Arbeitgeber Probleme bereiten: Zum Beispiel die vertragliche Gestaltung der Nutzung, die Lohnbesteuerung, die Mitarbeiter-Haftung bei Beschädigung des Wagens oder die Frage, wie man die Sache abwickelt, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter beendet wird.  

    Vertraglicher Anspruch

    Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt wird, ist die Nutzung zunächst einmal auf betriebliche Fahrten begrenzt.  

     

    Der Arbeitnehmer darf den Pkw nur dann für private Zwecke nutzen (wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und Büro sind keine Dienst- sondern Privatfahrten), wenn dies explizit vereinbart wurde. Solche Regelungen könnten wie folgt aussehen:  

     

    Regelung zur Nutzung für private Zwecke

    1. Für seine Reisetätigkeit überlässt das Unternehmen ... dem Mitarbeiter das Kraftfahrzeug Marke ... Typ ... amtliches Kennzeichen ... zur Benutzung.
    2. Für die beruflichen Fahrten steht dem Mitarbeiter der Wagen uneingeschränkt zur Verfügung.
    3. Dem Arbeitnehmer ist es bis auf Widerruf in den Fällen von ... grundsätzlich gestattet, den Dienstwagen auch für Privatfahrten zu nutzen.

     

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