· Fachbeitrag · Praxisfall
Suprakonstruktionen mit Locator: Detektivarbeit bei den Rechnungen ist angesagt!
| Bei einer Privatpatientin wurden beide zahnlose Kiefer mit jeweils vier Locatoren auf Implantaten prothetisch versorgt. Im Rahmen der Kostenbeteiligung lehnt die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) jedoch 362,24 Euro für Verbindungselemente nach Nr. 5080 GOZ und 314,97 Euro für zahntechnische Kosten ab. Wie kommt es zu diesen Ablehnungen? Was ist an den Rechnungen nicht stimmig? Lesen Sie, wie Sie mit „Detektivarbeit“ die Fehler aufspüren und kein Geld verschenken. |
Der Befund und die Suprakonstruktionen
Bei Privatpatienten muss weder auf dem Therapieplan noch auf der Rechnung ein Befundschema erfasst werden. Das Befundschema dient dem besseren Überblick. Mit dem Kürzel „o“ sind die Verbindungselemente (Locator-Matrizen) notiert. Das „fi“ verdeutlicht, wo sich die Implantate befinden.

Der Locator dient der Fixierung von Prothesen. Seine selbstausrichtende Funktion erleichtert Patienten das Einsetzen ihrer Prothese und verhindert zusätzliche Abnutzung durch fehlerhaftes Fixieren.
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