· Fachbeitrag · Pensionszusage
Minderung der Bezüge und Überschreitung der 75-Prozent-Grenze ist nicht stets Überversorgung
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München
| Werden Pensionszusagen bei Minderung der Bezüge nicht angepasst und wird so die 75-Prozent-Grenze überschritten, kann in Einzelfällen dennoch keine Überversorgung vorliegen. So sieht es das FG Berlin-Brandenburg. |
Absenkung der Aktivbezüge ohne Pensionskürzung
In einer GmbH bestanden für die acht dort tätigen Gesellschafter, von denen einer der Geschäftsführer war, Pensionszusagen in Höhe von 4.000 DM Altersrente, die im Jahr 1994 erteilt worden waren. Die Altersrente machte bei allen acht Gesellschaftern weniger als 75 Prozent der steuerlich anerkannten Aktivbezüge aus.
Ab dem Jahr 2000 verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation der GmbH zunehmend. Deshalb wurden im Jahr 2000 die Gehälter der acht Gesellschafter um 20 Prozent gesenkt. Die Pensionszusagen blieben unangetastet. Bei sechs Gesellschaftern führte die Absenkung dazu, dass die zugesagte Altersrente mehr als 75 Prozent der Aktivbezüge ausmachte.
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