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  • 10.06.2010 | Pensionszusage

    Gleichzeitiger Bezug von Altersrente und Gehalt beim GGf: Ist das möglich?

    von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München

    In vielen GmbH wurden Pensionszusagen für die Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) eingerichtet. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass der GGf trotz Erreichen des Pensionsalters gar nicht in den Ruhestand gehen will, zum Beispiel weil der Sohn als Nachfolger noch nicht so weit ist, weil noch kein Käufer für das Unternehmen gefunden werden konnte oder auch einfach, weil er noch nicht aufhören will zu arbeiten.  

     

    In solchen Situationen taucht regelmäßig die Frage auf, ob der GGf die Rente aus seiner Pensionszusage beziehen kann, obwohl er weiter arbeitet und aus dieser Tätigkeit Gehalt bezieht. Die Antwort hängt vom Inhalt der Pensionszusage ab; das heißt an welche Voraussetzungen der Bezug der Altersrente geknüpft ist.  

    Ausscheiden des GGf ist vertraglich fixiert

    Häufig besteht nach der Pensionszusage ein Anspruch auf Altersrente, wenn das Pensionsalter (zum Beispiel das 65. Lebensjahr) vollendet ist und der GGf aus dem Unternehmen ausscheidet. Sprich: Der Bezug der Altersrente ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:  

     

    1. Die Vollendung des Pensionsalters
    2. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen

     

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