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  • 09.04.2010 | Pensionszusage

    bAV für Führungskräfte: Leistungsorientierte versus beitragsorientierte Pensionszusage

    von Gudrun Bauer, IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme AG, Zorneding

    Die Pensionszusage ist die wichtigste und variabelste Form der betrieblichen Altersversorgung für Führungskräfte, wie Gesellschafter/Geschäftsführer von GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft. Die traditionelle Leistungszusage bürdet dem Unternehmen allerdings auch unkalkulierbare Finanzierungsrisiken auf. Deshalb stellt der folgende Beitrag eine Alternative vor - die „beitragsorientierte Leistungszusage“.  

    Die traditionelle Rentenzusage enthält Finanzierungsrisiken

    Traditionell sind Pensionszusagen als Leistungszusage konzipiert. Bei Eintritt des Versorgungsfalls wird eine bestimmte Leistung in Form einer Alters-, Invaliden- und Ehegattenrente versprochen. Die Höhe der Leistung ist klar definiert, die Kosten dafür sind aber nicht bekannt. In der Praxis gibt es unterschiedliche Modelle:  

     

    • Festbeträge: Hier wird zum Beispiel eine Rente von 3.000 Euro pro Monat ab dem 65. Lebensjahr zugesagt.
    • Dynamische Steigerung: Dieser Festbetrag wird noch um eine dynamische Steigerung während der Anwartschaft ergänzt.
    • Entgeltabhängige Zusage wie zum Beispiel: „Die Rente zum 65. Lebensjahr beträgt 60 Prozent des letzten Gehalts.“

     

    Diese Modelle haben für Versorgungsberechtigte den Vorteil, dass sie die Höhe ihrer betrieblichen Altersversorgung relativ genau kennen. Das Unternehmen/der Arbeitgeber dagegen hat den Nachteil, dass bei einer solchen Zusage keinerlei Kalkulationssicherheit besteht. Deswegen sind in der Praxis viele Pensionszusagen unterfinanziert.  

     

    Klassische Rückdeckungsmodelle

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