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  • 01.11.2006 | Neue Regeln ab 2007

    Die Auswirkungen der gekürztenEntfernungspauschale in der Praxis

    Zum 1. Januar 2007 gelten bei der Entfernungspauschale neue Regeln (Steueränderungsgesetz 2007, Abruf-Nr. 062070). Die berufliche Sphäre beginnt künftig erst am „Werkstor“. Durch eine Härtefallregelung können Fernpendler (mehr als 20 Entfernungskilometer) und Familienheimfahrer aber auch künftig ihre Aufwendungen wie Werbungskosten abziehen (§ 9 Abs. 2 EStG neue Fassung).  

    Neue Regelungen bei der Entfernungspauschale

    Die bisherigen Regeln zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) wurden bis auf die folgenden Änderungen übernommen: 

     

    • Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können erst ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten abgezogen werden.

     

    • Tatsächlich höhere Aufwendungen durch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können nicht mehr geltend gemacht werden. Damit entfällt künftig die Günstigerprüfung.

     

    • Unfallkosten sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.

     

    Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer

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