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  • 06.03.2009 | Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz

    Neue Regeln für die Vermögensbildung
    und -beteiligung von Arbeitnehmern

    Arbeitnehmer sollen sich verstärkt finanziell an ihrem Arbeitgeber beteiligen. Deshalb wird die staatliche Förderung ab 2009 verbessert und ein neues Sparangebot mit Steuerbefreiung eingeführt. Wir erläutern die Anlagemöglichkeiten für Arbeitnehmer und stellen die Regeln vor.  

    Zwei Sparmöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, privat über den Arbeitgeber günstig zu sparen.  

     

    1. Der Arbeitnehmer lässt sich vom Arbeitgeber jährlich bis zu 360 Euro steuerfrei zuwenden, um diesen Vorteil beispielsweise in Aktien des eigenen Unternehmens oder das Geld in eine neue Art von Investmentfonds (Mitarbeiterbeteiligungsfonds) zu investieren (§ 3 Nr. 39 EStG).

     

    2. Geringverdiener erhalten bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmer-Sparzulage von jährlich 80 Euro, sofern sie 400 Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen (§ 13 5.VermBG). Diese Mittel kann der Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen oder der Arbeitgeber laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen. Das Geld kann im Gegensatz zu den steuerfreien 360 Euro auch in ganz normale Aktienfonds oder Genussscheine fließen.

     

    Beachten Sie: Beide Fördermaßnahmen gab es bereits 2008. Sie wurden jetzt aber durch das „Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz“ (Abruf-Nr. 090358) verbessert und erweitert.  

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