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  • 01.02.2003 | Lohnsteuerklasse

    BMF unterstützt Arbeitnehmer bei Steuerklassenwahl

    Ehegatten, die beide Arbeitlohn beziehen, können die Steuerklasse IV oder die Kombination III/V auf ihrer Lohnteuerkarte eintragen lassen. Was günstiger ist, können sie mit Hilfe eines Merkblatts bestimmen, das das BMF herausgegeben hat. Das BMF hat dabei sogar an den Fall gedacht, dass die dritte Stufe der Steuerreform vorgezogen wird.

    Unser Service: Das Merkblatt mit Tabellen, Erläuterungen und Praxisbeispielen steht für Sie unter der Abruf-Nr.  032537 zum Download bereit.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 19 | ID 110834

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