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  • 01.01.2004 | Lohnsteuer-Termine 2004

    Schonfrist nutzen und bares Geld sparen

    Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Schonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, muss die Zahlung sogar erst am nächsten Werktag erfolgen. Die Lohnsteuer-Termine 2004 haben wir in einem Steuerkalender zusammengefasst.

    Keine Abgabe-Schonfrist mehr

    Das BMF hat die bisher geltende fünftägige Abgabe-Schonfrist ab 2004 abgeschafft (Schreiben vom 1.4.2003, Az: IV D 2 - S 0323 - 8/03; Abruf-Nr.  032532 ). Das heißt: Ab 2004 müssen Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung pünktlich abgeben. Sonst droht ein Verspätungszuschlag (§  152 AO).

    Verkürzte Zahlungs-Schonfrist

    Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurde zudem die Zahlungs-Schonfrist von fünf auf drei Tage verkürzt (§  240 Absatz 3 AO).

    Beachten Sie: Die Zahlungs-Schonfrist gilt nur für Überweisungen. Das Geld muss spätestens am letzten Tag der Schonfrist dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben werden. Bei Scheckzahlungen muss dieser bereits zu dem im Steuerkalender aufgeführten Abgabe- bzw. Zahlungstermin beim Finanzamt vorliegen. Der Scheck kann an dem Tag noch bis 24:00  Uhr eingeworfen werden. Bei Postversand muss der Scheck spätestens an diesem Tag beim Finanzamt eintreffen.

    Lohnsteuer-Termine 2004
    Monat Abgabe- bzw. Zahlungstermin Schonfrist letzter Tag Betrag
    in Euro
    bezahlt am Bemerkungen
    1/2004 Montag 12.1.2004 Montag 19.1.2004      
    2/2004 Dienstag 10.2.2004 Freitag 13.2.2004      
    3/2004 Mittwoch 10.3.2004 Montag 15.3.2004      
    4/2004 Dienstag 13.4.2004 Freitag 16.4.2004      
    5/2004 Montag 10.5.2004 Donnerstag 13.5.2004      
    6/2004 Donnerstag 10.6.20041) Montag 14.6.2004      
    7/2004 Montag 12.7.2004 Donnerstag 15.7.2004      
    8/2004 Dienstag 10.8.2004 Freitag 13.8.2004      
    9/2004 Freitag 10.9.2004 Montag 13.9.2004      
    10/2004 Montag 11.10.2004 Donnerstag 14.10.2004      
    11/2004 Mittwoch 10.11.2004 Montag 15.11.2004      
    12/2004 Freitag 10.12.2004 Montag 13.12.2004      
    1) Wo Fronleichnam Feiertag ist, gilt statt des 10. Juni der 11. Juni.

    Achtung: Die Schonfrist gilt nur für Überweisungen auf ein Konto des Finanzamts.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 10 | ID 110847

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