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  • 10.09.2010 | Lohnsteuer

    Prostitution: Selbstständige oder nichtselbstständige Arbeit?

    Prostituierte, die auf eigene Rechnung arbeiten und hinsichtlich Preisgestaltung, Anzahl der Freier und Art der Leistung weitgehend eigenständig handeln, sind keine Arbeitnehmer. Folge: Der Betreiber eines bordellartigen Nachtclubs, der von den Prostituierten nur eine feste Zimmermiete verlangt, muss keine Lohnsteuer auf den Dirnenlohn der Prostituierten abführen (FG München, rechtskräftiges Urteil vom 18.6.2009, Az: 15 K 2482/06; Abruf-Nr. 101983).  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 146 | ID 138477

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