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  • 01.08.2006 | Lohnfortzahlung

    Entgeltfortzahlung bei Unfall im Nebenjob

    Für Unfälle bei Nebentätigkeiten, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, gelten im Hinblick auf den Entgeltfortzahlungsanspruch grundsätzlich dieselben Regeln wie für sonstige Arbeitsunfälle. Etwas anderes gilt nur, wenn die Nebentätigkeit besonders gefährlich oder für den Arbeitnehmer zu schwer war. Das LAG Hamm hat jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Geltendmachung von Entgeltfortzahlungsansprüchen nicht generell und ohne Bezug auf den Einzelfall schon dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall beruht, den der Arbeitnehmer in einem Nebenjob erleidet. Für diese Tätigkeit gelte nichts anderes als für eine selbstständige Nebentätigkeit oder eine Betätigung in der Freizeit.  

    Beachten Sie: Das Gericht hat den Anspruch sogar bejaht, obwohl der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses die Nebentätigkeit nicht genehmigt hatte. (Urteil vom 8.2.2006, Az: 18 Sa 1083/05) (Abruf-Nr. 061799

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 130 | ID 88052

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