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  • 01.05.2007 | Künstlersozialabgabe

    Sportler wirbt als Künstler

    Wirbt ein bekannter Sportler für ein Unternehmen, so ist er für das Unternehmen künstlerisch und nicht sportlich tätig. Deshalb muss die Frankfurter Bank ING-DiBa, die mit Dirk Nowitzki einen Werbespot gedreht hat, jetzt Künstlersozialabgabe in Höhe eines fünfstelligen Betrags zahlen. Die Bank war der Meinung, dass der Basketballspieler kein Künstler, sondern ein Sportler sei und deshalb keine Künstlersozialabgabe anfalle. Das sah das LSG Hessen anders. Abgabepflichtig sind auch Unternehmen, die für Zwecke ihres Unternehmens Werbung machen und dabei Aufträge an selbstständige Künstler vergeben. Und Dirk Nowitzki sei in dem Werbespot künstlerisch tätig geworden. (Beschluss vom 6.3.2007, Az: L 8 KR 214/06 ER).(Abruf-Nr. 071386

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 74 | ID 110351

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