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  • 01.06.2004 | Krankenversicherung

    Beitragssatz für privat krankenversicherte Rentner

    Laut Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung beträgt der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. März 2004 14,3 Prozent. Dieser Beitragssatz ist Grundlage für die Bemessung des Zuschusses des Rentenversicherungsträgers für den Krankenversicherungsbeitrag privat krankenversicherten Rentner. Es gilt vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005. Für privat krankenversicherte Rentner bleibt damit alles beim Alten, da der bis zum 30. Juni 2004 anzuwendende Beitragssatz ebenfalls 14,3 Prozent beträgt.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 91 | ID 110921

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