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  • 01.01.2008 | Jahressteuergesetz 2008

    Geplante Änderungen bei der Lohnabrechnung wurden kaum umgesetzt

    Das „Jahressteuergesetz 2008“ hätte für die Lohnabrechnung viel Neues bringen können. Beim „können“ ist es allerdings geblieben; die meisten der geplanten Änderungen wurden am Ende doch nicht umgesetzt. 

     

    Lohnsteuerjahresausgleich bleibt bestehen

    Die seit längerem geplante Abschaffung des Lohnsteuerjahresausgleichs kommt nicht. Es bleibt dabei, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer insoweit erstatten kann, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (§ 42b EStG). 

     

    Beachten Sie: Beschäftigt der Arbeitgeber am Jahresende mindestens zehn Arbeitnehmer, muss er den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. 

     

    Optionales Anteilsverfahren kommt vorerst nicht

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