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  • 05.06.2008 | Höhere Beiträge drohen

    Die negativen Folgen der Gesundheitsreformfür privat krankenversicherte Arbeitnehmer

    Es war nur eine kleine Meldung Ende März: Private Krankenversicherer (PKV) klagen in Karlsruhe gegen die Gesundheitsreform. Welche Unternehmen es sind, erfährt man nicht. Auch sonst gibt sich die PKV-Branche wortkarg. Vor allem die Hauptbetroffenen – die Versicherten – werden alleine gelassen bei der Frage, was die Gesundheitsreform denn für sie bedeutet und was sie selbst dagegen unternehmen können.  

    Welche Konsequenzen hat die Reform für Vollversicherte?

    Auf Vollversicherte kommen in erster Linie höhere Prämien zu, die deutlich über den normalen Anpassungen liegen. Fachleute schätzen das dauerhafte zusätzliche Prämienplus auf 30 Prozent und mehr. Das sind die Ursachen: 

     

    • Umlagen Basistarif: Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle PKV-Unternehmen den einheitlichen neuen Basistarif anbieten, dessen Höchstbeitrag mehrfach begrenzt ist: Er darf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übersteigen, und Sozialhilfeempfänger zahlen nur die Hälfte. Soweit der kalkulatorisch notwendige Beitrag höher ist als der gesetzliche Höchstbeitrag, muss die Differenz von den anderen Vollversicherungstarifen im Wege einer Umlage durch entsprechend höhere Beiträge finanziert werden.

     

    • Übertragung Alterungsrückstellung: Bei einem Wechsel des Versicherers muss künftig die Alterungsrückstellung auf den neuen Versicherer übertragen werden. Weil der neue Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführt, können wie bisher praktisch nur gute Risiken wechseln. Das verschlechtert die Bestandsmischung beim alten Versicherer, was zu wellenförmigen Prämienerhöhungen führt.

     

    Wichtig: Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn man in den Basistarif wechseln will. Aber wer will aus einem höherwertigen Tarif da hineinwechseln? Der Basistarif hat noch geringere Leistungen als der ungeliebte Standardtarif und stellt den PKV-Versicherten auf eine Stufe mit dem Kassenpatienten. Für den, der lange in der PKV ist und hochwertige Versicherungsleistungen auch braucht, ist der Basistarif keine Lösung.

     

    • Absolutes Kündigungsverbot: Der Versicherer kann künftig Vollversicherungen nicht mehr aus wichtigem Grund (zum Beispiel wegen Leistungsbetrugs oder dauerhaften Prämienverzugs) kündigen. Die Konsequenzen tragen die vertragstreuen Kunden mit höheren Prämien.

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