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  • 01.12.2005 | Gesetzesänderungen

    Konkrete Streichungen bereits zum 1. Januar 2006!

    Die Große Koalition macht Ernst! Ein erster Gesetzentwurf liegt vor („Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“; Abruf-Nr. 053434). Danach sollen zum 1. Januar 2006 unter anderem folgende Steuerbefreiungen und -vergünstigungen gestrichen werden:  

    • Der Steuerfreibetrag bei Übergangsgeldern für Beamte und Soldaten (§ 3 Nr. 10 EStG)

    Unser Tipp: Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 gilt der bisherige Freibetrag weiter, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.  

    Unser Service: Auf unserer Homepage (www.iww.de) informieren wir Sie über die weiteren Entwicklungen. Sie finden die Informationen unter der Überschrift „Aktuelle Berichterstattung“. 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 199 | ID 88162

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