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  • 01.10.2006 | Gesetzesänderungen

    Ab sofort gilt das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“!

    Arbeitgeber müssen ab sofort das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AAG) beachten. Das AGG will Benachteiligungen und Belästigungen in der Arbeitswelt verhindern bzw. ahnden. Insbesondere darf niemand wegen seiner Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, seines Geschlechts, Alters, sexuellen Identität oder einer Behinderung benachteiligt werden. Damit greift das AGG in den gesamten Bereich der Personalarbeit ein. Arbeitgeber müssen jede Entscheidung – das „heißeste Eisen“ ist die Einstellung neuer Mitarbeiter – im Lichte des AGG prüfen. Die Formulierung der einzelnen Regeln lässt allerdings viel Raum für deren Auslegung. 

    Unser Service: Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in einem Beitrag zusammengefasst. Sie finden ihn im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 062816. Dort erhalten Sie unter der Abruf-Nr. 062815 auch den Gesetzestext zum AGG. 

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 167 | ID 88112

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