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  • 01.01.2006 | Geldwerter Vorteil

    Ausnutzen der Mietpreisspanne bei verbilligter Vermietung

    Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der am unteren Rand des Mietspiegels liegt, handelt es sich trotzdem nicht um steuerpflichtigen Arbeitlohn. Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen, den Mittelwert der Mietpreisspanne zu nehmen. 

    Beachten Sie: Eine Miete am unteren Rand birgt jedoch die Gefahr, dass der Mietvertrag bei jeder Änderung des Mietspiegels angepasst werden muss. (BFH, Urteil vom 17.8.2005, Az: IX R 10/05) (Abruf-Nr. 053353

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 87753

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