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  • 06.07.2009 | Gehaltserhöhung für Rentner möglich

    Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Juli 2009

    Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte erhöhen sich zum 1. Juli 2009 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.  

     

    Beachten Sie: Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern werden ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet. Da diese unverändert bleibt, ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern nicht. Die Hinzuverdienstgrenzen in den neuen Bundesländern ändern sich dagegen, weil sie auch vom Quotienten der Rentenwerte abhängig sind.  

     

    Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Juli 2009)

    Rentenart  

    Maximaler monatlicher
    Hinzuverdienst West
     

    Maximaler monatlicher  

    Hinzuverdienst Ost  

    Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs  

    400,00 Euro  

    400,00 Euro  

    Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs  

    • 2/3-Teilrente
    • 1/2-Teilrente
    • 1/3-Teilrente

     

    491,40 Euro  

    718,20 Euro  

    945,00 Euro  

     

    435,94 Euro  

    637,14 Euro  

    838,34 Euro  

    Erwerbsunfähigkeitsrente  

    400,00 Euro  

    400,00 Euro  

    Berufsunfähigkeitsrente  

    • in voller Höhe
    • 2/3-Teilrente
    • 1/3-Teilrente

     

    718,20 Euro  

    957,60 Euro  

    1.184,40 Euro  

     

    637,14 Euro  

    849,52 Euro  

    1.050,72 Euro  

    Volle Erwerbs­minderungsrente  

    • in voller Höhe
    • 3/4-Teilrente
    • 1/2-Teilrente
    • 1/4-Teilrente

     

    400,00 Euro  

    642,60 Euro  

    869,40 Euro  

    1.058,40 Euro  

     

    400,00 Euro  

    570,07 Euro  

    771,27 Euro  

    938,94 Euro  

    Teilweise Erwerbs­minderungsrente  

    • in voller Höhe
    • 1/2-Teilrente

     

    869,40 Euro  

    1.058,40 Euro  

     

    771,27 Euro  

    938,94 Euro  

     

    Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten, die auf 0,5 Entgeltpunkten beruhen). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden.  

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