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  • 05.02.2009 | Fahrtkosten

    Entfernungspauschale - Pauschalierung rückwirkend möglich

    Pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse sind nach der Entscheidung des BVerfG zur Entfernungspauschale (Ausgabe 1/2009, Seite 5) jetzt wieder ab dem ersten Kilo­meter möglich. Das gilt auch rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008. Das hat das BMF jetzt klargestellt Bei der nachträglichen Pauschalierung muss unterschieden werden, ob bereits eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde:  

    • Keine Lohnsteuerbescheinigung: Wurde noch keine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008 erstellt, können Arbeitgeber durch die Abgabe geänderter Lohnsteueranmeldungen noch für das gesamte Jahr 2008 die Fahrtkostenzuschüsse vom ersten Kilometer an pauschal mit 15 Prozent versteuern. In der Lohnsteuerbescheinigung sind die pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüsse wie bisher auszuweisen.
    • Lohnsteuerbescheinigung bereits erstellt: Für 2007 und für während des Jahres 2008 beendete Arbeitsverhältnisse wurden bereits Lohnsteuer­bescheinigungen erstellt. Diese dürfen nicht mehr geändert werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vielmehr bescheinigen, dass er einen zunächst individuell versteuerten Arbeitslohn nachträglich pauschal versteuert hat. Mit dieser Bescheinigung kann der Arbeitnehmer dann eine Änderung seiner Einkommensteuer­veranlagung verlangen.

    (Schreiben vom 30.12.2008, Az: IV C 5 - S 2351/08/10005)(Abruf-Nr.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 19 | ID 124374

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