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  • 05.11.2010 | Elterngeld

    Mit Amerikaner verheiratete Deutsche hat Anspruch

    Eine deutsche Staatsangehörige, die mit einem US-Bürger verheiratet ist, der Mitglied einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkräfte ist, hat Anspruch auf Elterngeld für ihre gemeinsame Tochter. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) einer Frau bestätigt, die vor der Geburt ihres Kindes als selbstständige Versicherungsmaklerin ohne sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer berufstätig und freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unfallversichert war. Begründung des BSG: Art. 13 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut schließe die Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) nicht aus (Urteil vom 30.9.2010, Az: B 10 EG 11/09 R; Abruf-Nr. 103461).  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 182 | ID 139879

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