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  • 01.05.2006 | Dienstwagen

    Schadensersatz bei Unfall mit Privat-Pkw auf dienstlicher Fahrt?

    Benutzt ein Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten seinen Privat-Pkw und ereignet sich dabei ein Unfall, muss der Arbeitgeber diesen Schaden nur ersetzen, wenn der Unfall mit der betrieblichen Tätigkeit untrennbar verbunden ist. Die Ersatzpflicht scheidet hingegen aus, wenn der Unfall deswegen geschehen ist, weil der Privat-Pkw des Arbeitnehmers nicht verkehrssicher oder fahrbereit war. Das LAG Düsseldorf wies deshalb die Schadensersatzklage eines Arbeitnehmers ab, der einen Unfall wegen eines porösen Reifens an seinem Pkw erlitt. Es sei seine Sache, für eine ständige Fahrbereitschaft und bestehende Verkehrssicherheit zu sorgen.  

    Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim BAG lautet 8 AZR 701/05. (Urteil vom 17.10.2005, Az: 14 Sa 823/05)(Abruf-Nr. 060764

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 75 | ID 87943

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