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  • 08.09.2008 | Dienstwagen

    Mitnahme anderer Arbeitnehmer als Sammelbeförderung

    Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen unter der Auflage überlassen, dass er damit andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnimmt, kann es sich um eine steuerbefreite Sammelbeförderung von Arbeitnehmern handeln. Folge: Der Arbeitnehmer muss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keinen geldwerten Vorteil versteuern. Das hat das FG Schleswig-Holstein im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers entschieden. Dieser nahm aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gesellschaft bei Fahrten mit dem ihm auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstwagen regelmäßig weitere Mitarbeiter von seinem Wohnsitz zum Arbeitsort mit. Die Sammelbeförderung war erforderlich, weil die Arbeitnehmer sonst nicht gemeinsam zum Schichtbeginn (6 Uhr) am Arbeitsort gewesen wären. 

    Beachten Sie: Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt (Az: VI R 56/07). Es bleibt also abzuwarten, ob der BFH diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung bestätigt. (Urteil vom 29.11.2007, Az: 5 K 143/05)(Abruf-Nr. 080180

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 145 | ID 121511

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