01.01.2003 | Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Pfiffige Gehaltsextras vereinbaren!
Wer seine Mitarbeiter mit einer Gehaltserhöhung anspornen will, steht vor einem Problem: Statt dem Mitarbeiter kommt die Erhöhung im Wesentlichen dem Fiskus und den Sozialversicherungsträgern zu Gute. Das zeigt das folgende Beispiel (Annahme: Steuersatz 2004, keine vorgezogene Steuerreform).
Beispiel
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Von der Gehaltserhöhung in Höhe von 200 Euro verbleiben Herrn Wol-fermann nur rund 76 Euro. Der Arbeitgeber zahlt rund 42 Euro mehr an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
Es gibt aber Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung zukommen zu lassen, ohne dass diese durch Lohnsteuer und Sozialabgaben "aufgefressen" wird. In den Gehaltsgesprächen sollten daher Gehaltsbestandteile vereinbart werden, die den Arbeitnehmer im Ergebnis besser stellen als die übliche Gehaltserhöhung. Die attraktivsten Möglichkeiten finden Sie auf der nächsten Seite.
Unser Tipp: Ist für eine Gehaltserhöhung kein Raum, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch vereinbaren, steuerpflichtigen Arbeitslohn in steuerfreie oder zumindest pauschal versteuerte Leistungen umzuwandeln. Dabei sollten sie allerdings beachten: Viele der nachfolgend aufgeführten Leistungen sind nur dann steuerfrei bzw. können pauschal besteuert werden, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Ähnlich ist es in der Sozialversicherung. Eine Umwandlung von vereinbartem oder tariflich geschuldetem Lohn löst immer Sozialversicherungspflicht aus. Eine Lohnumwandlung ist daher nur für Arbeitnehmer interessant, die mit ihrem Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
 
  
 
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