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  • 05.02.2010 | BSG sorgt für Klarheit

    Variables Entgelt und Umsatzbeteiligungen - Einmalzahlung oder laufendes Arbeitsentgelt?

    Immer wieder gibt es Streit bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge für variable Entgeltbestandteile (zum Beispiel Umsatzbeteiligungen). Das BSG hat in zwei Urteilen jetzt für mehr Klarheit gesorgt.  

    Umsatzbeteiligung als Einmalzahlung

    Zahlt ein Arbeitgeber Umsatzbeteiligungen in Form von Abschlagszahlungen und einer Endzahlung an seine Arbeitnehmer, sind diese im Zeitpunkt der Zahlung als Einmalzahlung zu verbeitragen. Das hat das BSG im Fall eines Zahntechnikers entschieden. Sein Arbeitgeber (ein Zahnarzt) hatte die (nicht unerheblichen) Umsatzbeteiligungen jeweils im Zahlungsmonat als laufendes Entgelt verbeitragt. Damit zahlte er maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BMG) Sozialversicherungsbeiträge.  

     

    Das sah das BSG anders. Die Umsatzbeteiligungen sind kein Entgelt für die Arbeitsleistung, die in dem Monat erbracht wurde, für den das regelmäßige Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Zahlungen sind deshalb auf die einzelnen Monate zu verteilen, was in der Regel zu höheren Sozialabgaben führt (Urteil vom 3.6.2009, Az: B 12 KR 18/08; Abruf-Nr. 094043). Welche finanziellen Auswirkungen das haben kann, zeigt das folgende Beispiel.  

     

    Beispiel

    A (keine Kinder) erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 3.500 Euro und im April und August Umsatzbeteiligungen in Form von Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 1.500 Euro, im Dezember noch einmal 1.950 Euro. Werden die Umsatzbeteiligungen als laufendes Arbeitsentgelt verbeitragt, ergeben sich folgende Sozialversicherungsbeiträge:  

     

    Monat(e)  

    Beitragspflichtiges Entgelt KV/PV  

    Beitragspflichtiges Entgelt RV/AV  

    AN-Beiträge  

    AG-Beiträge  

    01/02/03  

    3.500 Euro  

    3.500 Euro  

    716,63 Euro  

    676,38 Euro  

    04  

    3.750 Euro  

    5.000 Euro  

    909,69 Euro  

    866,56 Euro  

    05/06/07  

    3.500 Euro  

    3.500 Euro  

    716,63 Euro  

    676,38 Euro  

    08  

    3.750 Euro  

    5.000 Euro  

    909,69 Euro  

    866,56 Euro  

    09/10/11  

    3.500 Euro  

    3.500 Euro  

    716,63 Euro  

    676,38 Euro  

    12  

    3.750 Euro  

    5.450 Euro  

    960,77 Euro  

    917,64 Euro  

    Summe  

    42.750 Euro  

    46.950 Euro  

    9.229,82 Euro  

    8.738,18 Euro  

     

    Werden die Umsatzbeteiligungen als Einmalzahlung verbeitragt, ist zunächst jeweils die anteilige Jahresbemessungsgrenze zu ermitteln. Soweit das bis dahin gezahlte und verbeitragte Arbeitsentgelt diese anteilige Jahresbemessungsgrenze nicht erreicht, ist die Einmalzahlung zu verbeitragen (§ 23a Abs. 3 SGB IV). Damit müssen folgende Teile der Umsatzbeteiligungen verbeitragt werden:  

     

     

    RV/AV  

    KV/PV  

    April  

     

     

    Anteilige BMG 4 x 5.500 Euro bzw. 3.750 Euro  

    22.000 Euro  

    15.000 Euro  

    ./. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von Januar bis April  

    14.000 Euro  

    14.000 Euro  

    = Noch nicht mit Beiträgen belegter Teil  

    8.000 Euro  

    1.000 Euro  

    Beitragspflichtige Umsatzbeteiligung  

    1.500 Euro  

    1.000 Euro  

    August  

     

     

    Anteilige BMG 8 x 5.500 Euro bzw. 3.750 Euro  

    44.000 Euro  

    30.000 Euro  

    ./. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von Januar bis August  

    29.500 Euro  

    29.000 Euro  

    = Noch nicht mit Beiträgen belegter Teil  

    14.500 Euro  

    1.000 Euro  

    Beitragspflichtige Umsatzbeteiligung  

    1.500 Euro  

    1.000 Euro  

    Dezember  

     

     

    Anteilige BMG 12 x 5.500 Euro bzw. 3.750 Euro  

    66.000 Euro  

    45.000 Euro  

    ./. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von Januar bis Dezember  

    45.000 Euro  

    44.000 Euro  

    = Noch nicht mit Beiträgen belegter Teil  

    21.000 Euro  

    1.000 Euro  

    Beitragspflichtige Umsatzbeteiligung  

    1.950 Euro  

    1.000 Euro  

     

    Damit ergeben sich folgende Sozialversicherungsbeiträge:  

     

    Monat(e)  

    Beitragspflichtiges Entgelt KV/PV  

    Beitragspflichtiges Entgelt RV/AV  

    AN-Beiträge  

    AG-Beiträge  

    01/02/03  

    3.500 Euro  

    3.500 Euro  

    716,63 Euro  

    676,38 Euro  

    04  

    4.500 Euro  

    5.000 Euro  

    978,13 Euro  

    926,38 Euro  

    05/06/07  

    3.500 Euro  

    3.500 Euro  

    716,63 Euro  

    676,38 Euro  

    08  

    4.500 Euro  

    5.000 Euro  

    978,13 Euro  

    926,38 Euro  

    09/10/11  

    3.500 Euro  

    3.500 Euro  

    716,63 Euro  

    676,38 Euro  

    12  

    4.500 Euro  

    5.450 Euro  

    1.029,21 Euro  

    977,46 Euro  

    Summe  

    45.000 Euro  

    46.950 Euro  

    9.435,14 Euro  

    8.917,64 Euro  

     

    Durch die Verbeitragung als Einmalzahlung muss der Arbeitgeber 179,46 Euro (= 8.917,64 Euro ./. 8.738,18 Euro und der Arbeitnehmer 205,32 Euro (= 9.435,14 Euro ./. 9.229,82 Euro) mehr SV-Beiträge zahlen.  

    Variables Entgelt aus Zielvereinbarung

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