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  • 06.04.2009 | BFH-Urteil

    Zufluss von Arbeitslohn bei Aktienoptionen mit Rückzahlungsverpflichtung

    Der geldwerte Vorteil aus Aktienoptionen fließt dem Arbeitnehmer auch dann mit Verschaffen der Verfügungsmacht an den Aktien zu, wenn die Aktien unter der auflösenden Bedingung einer Rückzahlungsverpflichtung überlassen werden und diese Bedingung eintritt. Verzichtet der Arbeitgeber dann auf die Rückzahlung fließt nicht noch einmal Arbeitslohn zu.  

    Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen

    Räumt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein nicht frei handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Preis ein, führt das beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Den Arbeitslohn muss er aber nicht bei Einräumung des Optionsrechts versteuern, sondern erst, wenn er von dem Optionsrecht Gebrauch macht und die Aktien tatsächlich bezieht.  

     

    Diese Rechtsprechung gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Übertragung von Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf Verschaffung von Aktien des Unternehmens einräumt.  

     

    Exkurs Wandelschuldverschreibungen  

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