05.02.2009 | Betriebliche Altersversorgung
Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente
Sehen Ruhegeldrichtlichtlinien vor, dass die gesetzliche Rente anteilig auf eine Betriebsrente angerechnet wird, ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die tatsächlich gezahlte gesetzliche Rente zugrunde zu legen, und nicht die Rente, die er bei Erreichen der Regelaltersgrenze hätte erzielen können. (LAG Köln, Urteil vom 23.6.2008, Az: 5 Sa 438/08)(Abruf-Nr. 083970)
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 23 | ID 124386