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  • 09.11.2009 | BAG mit klarstellender Entscheidung

    Reisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden

    von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert

    Reisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden. Das gilt auch für die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden, entschied jetzt das BAG. Das Urteil hat große Relevanz für Außendienstmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter mit Homeoffice (Urteil vom 22.4.2009, Az: 5 AZR 292/08; Abruf-Nr. 092830).  

    Arbeitszeit und Wegezeit

    Fragen rund um die Arbeitszeit stellen sich in der Praxis häufig, insbesondere bei der Behandlung von Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer auf Anordnung seines Arbeitgebers aufwendet. Dabei sind zwei Problemkreise strikt voneinander zu trennen, die in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig verwechselt werden:  

     

    • Einerseits die Frage, wann Reisezeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist und
    • andererseits die Frage, wann und inwieweit Reisezeit zu vergüten ist.

     

    Arbeitszeit

    Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wann die Arbeitszeit beginnt und endet, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG beginnt und endet sie mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. mit der Beendigung der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz. So gehen zum Beispiel Wege auf dem Betriebsgelände zulasten des Arbeitnehmers. Kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen können anderes vereinbaren.  

     

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