Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2004 | Arbeitslosengeld

    Keine Sperrzeit bei begründeter Auflösung

    Allein der Abschluss eines Auflösungsvertrags berechtigt das Arbeitsamt nicht, eine zwölfwöchige Sperrzeit des Arbeitslosengelds festzusetzen. Denn der Arbeitnehmer kann trotzdem einen wichtigen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gehabt haben, so das BSG. Im Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer einem Auflösungsvertrag zugestimmt, weil er irrtümlich davon ausgegangen war, dass die ursprünglich bestehende Unkündbarkeit durch einen späteren Tarifvertrag aufgehoben worden war. (Urteil vom 18.12.2003, Az: B 11 AL 35/03 R; Abruf-Nr.  040163 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 57 | ID 110890

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents